Schwieriges Werden über insgesamt 15 Jahre

MIRO zur Mantelverordnung

Am 25. Juni 2021 wurde der Entwurf der so genannten Mantelverordnung, kurz: MantelV, vom Bundesrat verabschiedet. Damit bog das über mehrere Legislaturen geformte Verordnungspaket auf die Zielgerade ein. Es löst bei Branchen, die auf dessen Basis arbeiten, keinen ungeteilten Beifall aus. Die Hoffnung ruht nun darauf, die Verordnungsvorgaben während der zweijährigen Evaluierungsphase vor dem endgültigen Inkrafttreten gegebenenfalls praxisgerecht anpassen zu können.

Nachdem das Bundeskabinett die MantelV mit einer Länderöffnungsklausel in der Bundesbodenschutzverordnung im Mai verabschiedet hatte, zog der Bundestag Anfang Juni 2021 in gleicher Weise nach bevor schließlich der Bundesrat das Verordnungspaket am 25. Juni 2021 positiv bestätigte.

Vorangegangene Anträge wie jener, das Ende der Abfalleigenschaft für Ersatzbaustoffe verbindlich zu regeln, fielen auch in den letzten Abstimmungsrunden nicht auf fruchtbaren Boden. Jedoch will das Bundesumweltministerium im Schulterschluss mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat prüfen, wie eine Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft unter Beachtung des zuletzt in 2020 novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der Ersatzbaustoffverordnung noch vor dem Inkrafttreten in zwei Jahren umgesetzt werden kann.

Zu hoffen bleibt, dass die neue Bundesregierung diesen wichtigen Aspekt weiterverfolgt. Hat sich doch in der Recyclingpraxis über viele Jahre hinweg gezeigt, dass die fehlende Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft im Ergebnis die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen mindert, da es sich rechtlich weiterhin um Abfall handelt. Eine Nachsteuerung in diesem Punkt hält auch MIRO für dringend geboten. Eines sollte in keinem Fall passieren, nämlich dass die erreichte hohe Recyclingquote von über 90 % bei mineralischen Bauabfällen aufgrund der Neuregelungen im Verordnungspaket absinkt. Mindestens diese Quote zu halten, sollte als allgemeiner Konsens gelten. Sie mit den gebotenen technischen Möglichkeiten weiter auszugestalten, wäre eine zusätzlich wünschenswerte Ambition.

Dabei erwarten und fordern die der Verordnung unterworfenen Branchen, dass Verordnungsgeber und nachgeordnete Behörden alle Aspekte im Blick behalten, um dem Anspruch maximaler Nachhaltigkeit tatsächlich gerecht zu werden. Nur wenn Klarheit hergestellt ist, über die einheitliche Art der Probenahme und Analytik zur Ermittlung der chemischen und physikalischen Materialqualität, den Einfluss der Transportwege und der Eignung als Ersatzbaustoff in unterschiedlichen Anwendungsstufen, wird sich der Anspruch der Mantelverordnung in der Praxis wie geplant erfüllen.

MIRO-Geschäftsführerin Dr. Ipek Ölcüm, beim Bundesverband zuständig für die rechtlichen Belange in Bezug auf Rohstoffsicherung und Umweltschutz, konstatiert:

„Generell begrüßen wir die nun endlich nach über 15 Jahren verabschiedete Mantelverordnung. Parallel erkennen wir den offen gebliebenen Handlungsbedarf deutlich. Der Verordnungsgeber wird sein selbst gestecktes Ziel im Zusammenspiel mit der Wirtschaft nur dann erreichen, wenn er die Möglichkeit zur Nachsteuerung bei Fehlentwicklungen in den kommenden zwei Jahren nach Inkrafttreten so nutzt, wie es derzeit zugesichert wird“.

www.bv-miro.org

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