Bundesregierung verschenkt das Potenzial von Photovoltaik auf Baggerseen

Will die Ampel-Koalition nun den Ausbau der Erneuerbaren Energien – oder nicht? Der Kabinettsbeschluss vom 6. April 2022, auch bekannt als „Osterpaket“ der Bundesregierung, wurde nach gründlicher Prüfung durch den Bundesverband Mineralische Rohstoffe, MIRO, im Hinblick auf den Ausbau der Photovoltaik (PV) auf Baggerseen bereits vor einigen Wochen kritisch bewertet. Aber noch immer sind die Hürden für schwimmende PV auf Baggerseen nicht ausgeräumt. Die Verhandlungen im Deutschen Bundestag sollten hier endlich bessere Ergebnisse bringen.

Auf zahlreichen dezentral gelegenen Baggerseen wäre es schon während und auch nach der Sand- und Kiesgewinnung möglich, schwimmende PV-Anlagen zu installieren. Viele Unternehmen der Gesteinsindustrie sind bereit, entsprechend zu investieren und einen Beitrag zum flächendeckenden Ausbau der Erneuerbaren Energien zu leisten.

Jedoch steht dem Ausbau der schwimmenden PV-Anlagen die geplante Änderung im Wasserhaushaltsgesetz (Artikel 12 Nr. 3 des Artikelgesetzes) immer noch entgegen. Die Ampelkoalition orientiert sich bei der Vorgabe von Abständen und Flächen des Osterpakets wohl an der „10H-Regel bei Wind“ und löst damit ein De-facto-Verbot auf Baggerseen aus.

Dieses Verwirrspiel mit unklarem Ausgang wirft allerhand Fragen auf. Im Gegensatz zu den Beteuerungen der Bundesregierung, alles für das Gelingen der Energiewende gemäß EEG zu tun, scheint es, als würde Floating-PV in „Teppichhändlerrunden“ geopfert. Zur Einordnung: Mit dem Verzicht von PV auf Wasserflächen verschwindet ein Potenzial von 20 Gigawatt (peak) aus dem Spektrum der Möglichkeiten. Im Bundestag soll das Thema am 7. oder 8. Juli 2022 in 2./3. Lesung behandelt werden. Zu befürchten ist, dass die Ampelkoalitionäre vom ursprünglichen Kabinettsbeschluss nicht abweichen werden.

Zusätzlich attraktiv wären solche Investitionen, würde die Bundesregierung einem Vorschlag des Bundesrats folgen, der im Sinne eines ausgeglichenen Wettbewerbs innerhalb der Solarausschreibungen des ersten Segments darauf abstellt, den bislang nur für horizontal aufgeständerte Agri-Photovoltaikanlagen vorgesehenen Bonus auf den anzulegenden Wert auch auf Floating-, Parkplatz- und nicht-horizontale Agri-PV-Anlagen auszuweiten und für alle Technologien gleichermaßen auf 2 Ct/kWh anzuheben. Hinsichtlich der räumlichen Paramater schlug der Bundesrat am 20. Mai 2022 in Korrelation mit den Änderungsanträgen der Länder vor, auf die Vorgabe eines maximalen Gewässerflächenbedeckungsgrades ganz zu verzichten und einen Ufermindestabstand von nur 15 m festzusetzen (nachzulesen in BR-Drs. 16/22, Nr. 48 / a und b). Das „Osterpaket der Bundesregierung“ hatte mit einem Abstand von 50 m zum Ufer und nicht mehr als 15 % Bedeckung der Wasserfläche deutlich strengere Maßstäbe für schwimmende PV-Anlagen angesetzt.

Wenngleich die Vorschläge des Bundesrates zum Teil nach einer Wende in Richtung Vernunft aussahen, verdient sich dieser ein „Dislike“ für die Absicht eines Totalverbotes schwimmender PV-Anlagen in Natura-2000-Gebieten. Deutschlandtypisch geht dieser Vorschlag – wieder einmal – über das europäische Naturschutzrecht, das hier auf Einzelprüfungen abstellt, hinaus.

Lesen Sie zum Thema auch die MIRO-Presseinformation vom 16. Mai 2022 im Pressebereich unter:

www.bv-miro.org