Branchenposition zum Referentenentwurf des BMU
Am 4. September 2019 verabschiedete das Bundeskabinett ein „Aktionsprogramm Insektenschutz“. Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO) und der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (bbs) begrüßen gemeinsam die nun in einem Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) verfolgte Zielsetzung, Biodiversität zu fördern sowie eine Trendwende beim Arten- und Insektenschwund herbeizuführen. Bemängelt wird jedoch, dass der Entwurf zum Insektenschutzgesetz das de facto gebotene Potenzial nicht ausschöpft.
Gewinnungsstätten wie Steinbrüche oder Kies- und Sandgruben zeichnen sich durch die Herstellung selten gewordener Lebensräume mit hoher Biotopvielfalt aus und werden nicht mit Pflanzenschutzmitteln beaufschlagt. Nicht zuletzt deshalb beherbergen sie neben vielen anderen seltenen Arten eine reiche Insektenfauna. Die Gesteinsindustrie unterstützt diesen Prozess durch zahlreiche Kooperationen mit Naturschutzverbänden, gezieltes Biotopmanagement und durch Gesetzesinitiativen wie der Mitwirkung am geplanten Insektenschutzgesetz.
Bestehende Vielfalt als Schlüssel zur Trendwende nutzen
Dem Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO) gehen die Regelungen des Referentenentwurfs allerdings nicht weit genug. Zur tatsächlichen Förderung biologischer Vielfalt in Gewinnungsstätten wird eine „stärkere Berücksichtigung freiwilliger und zeitlich befristeter Leistungen privater Personen und Unternehmen bei der behördlichen Abwägung“ nicht ausreichen. Dieser allgemeine Ansatz hat keinerlei Game-Changer-Qualitäten. Weit entfernt von einer tatsächlichen Würdigung, werden die Leistungen der Branche beim betriebsintegrierten Biotopmanagement in Zusammenarbeit mit dem Naturschutz damit eher als zu vernachlässigender Nebeneffekt abgetan. Hier sind Einwände angebracht, denn in unserer heutigen Kulturlandschaft haben Steinbrüche, Baggerseen sowie Kies- und Sandgruben aufgrund ihrer selten gewordenen Beschaffenheit und Dynamik eine große Bedeutung für den Artenschutz. Dies darf nicht ausgeblendet werden, nur weil es ideologisch möglicherweise als nicht opportun erscheint und Gewinnungstätigkeiten per se mit dem Zerstörungs-Narrativ behaftet bleiben sollen.
Ausgangslage zum Vorteil seltener Arten korrigieren
„Die derzeit geltenden Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz zum Artenschutz, stellen in der Praxis bei der Betriebsführung in der Steine- und Erdenindustrie ein erhebliches Problem dar. So kann das bereits existierende freiwillige Engagement für den Artenschutz in der Praxis zu Betriebsunterbrechungen oder Einschränkungen bei der Gewinnung mineralischer Rohstoffe führen. Die gegenwärtige Situation zwingt Unternehmen geradezu, eine rechtlich nicht zu beanstandende ‚Vermeidungspflege‘ vorzunehmen, um weiterarbeiten zu können. Das ist aus der Perspektive der Biodiversitätssteigerung ein Unding“, erklärt MIRO-Geschäftsführerin Dr. Ipek Ölcüm die gegebene Situation auch mit Verweis auf ein gemeinsames Diskussionspapier, das von acht Rohstoff- und 14 Naturschutzverbänden unterschrieben wurde. Darin wird eine gesetzlich zu verankernde Legalausnahme präferiert, die bei Einhaltung naturschutzfachlicher untergesetzlicher Standards gewährt werden soll. Alternativ könnten über eine Verordnungsermächtigung naturschutzfachliche Anforderungen an die zugelassene Gewinnung festgelegt werden, um in gleicher Weise Rechtssicherheit und Klarheit für Unternehmen sowie Genehmigungsbehörden herzustellen.
Die Stellungnahme lesen Sie hier: