Über 100 Jahre wurde in den Steinbrüchen Malapertus nahe Wetzlar Kalkstein für die Zementindustrie abgebaut. Ende Dezember 2010 wurde das zwischenzeitlich im Besitz der Firma HeidelbergCement befindliche Zementwerk stillgelegt und die Gewinnung von Kalkstein endgültig eingestellt. Aufgrund der bergbaulichen Vorgeschichte stehen die Steinbrüche unter Bergrecht. Der Abschlussbetriebsplan verlangt umfangreiche Sicherungsmaßnahmen in rutschungsgefährdeten Bereichen. Da die Steinbrüche einen wichtigen Deponieraum für die Region darstellen, wird die Teilverfüllung durch Heidelberger Sand und Kies betrieben.
Wie in vielen Abbaustätten Deutschlands sind auch in diesen Steinbrüchen über viele Jahrzehnte wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl seltener Tier- und Pflanzenarten entstanden.
Aufgrund der hohen Anzahl artenschutzrechtlich relevanter Tierarten (z. B. Uhu, Flussregenpfeifer, Kreuzkröte, Geburtshelferkröte) war bei der Entwicklung des Abschlussbetriebsplanes von Anfang an klar, dass der Naturschutz einen wichtigen Platz in der Planung einnehmen wird. Die zunächst vom Unternehmen und einem Planungsbüro entwickelten Planungen stießen bei den Naturschutzverbänden auf große Kritik. Es entwickelte sich ein klassischer Zielkonflikt zwischen einer naturschutzorientierten Renaturierung und der bergrechtlich notwendigen Bergsicherung einiger rutschungsgefährdeter Steilwände. Dies führte bis hin zu einer Androhung des NABU, eine einstweilige Verfügung zur Einstellung der bereits begonnenen Verfüllmaßnahmen zu erstreiten.
Mithilfe eines Mediators gelang es, alle Beteiligten an einen runden Tisch zu bringen und einen Abschlussbetriebsplan zu entwickeln, der die dauerhafte Erhaltung wertvoller Lebensräume und deren streng geschützten Bewohner während und nach der Teilverfüllung sicherstellt. Schnell wurde allen Beteiligten klar, dass dies nur in enger Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen, den Behörden und den Naturschutzverbänden umzusetzen ist. Im Jahr 2015 wurde mit dem NABU Hessen ein auf zunächst zehn Jahre befristeter Kooperationsvertrag mit der Option zur Verlängerung geschlossen. Dieser regelt, dass die vorgesehenen Rekultivierungs- und Renaturierungsmaßnahmen in enger Begleitung durch den NABU und seine Experten erfolgen.
Zur Koordinierung der Partnerschaft wurde ein Lenkungskreis eingerichtet, der sich vierteljährlich trifft. Die Erfahrungen der ersten drei Jahre sind sehr positiv. Es zeigt sich, dass klare Ziele mit flexibler Umsetzung, definierte Ansprechpartner und Organisationsabläufe und eine lange Laufzeit der Kooperation auf beiden Seiten Vertrauen schaffen. So können Kompromisse erarbeitet werden, die für den Naturschutz und für das Unternehmen einen Mehrwert liefern.